An dieser Stelle weisen wir jedoch darauf hin, dass alle Auswirkungen, die durch das Corona Virus verursacht werden, als höhere Gewalt einzustufen sind. In den bestehenden Verträgen und unter den abgeschlossenen Rahmenbedingungen ist dies unabhängig von Vorhersehbarkeit und Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu betrachten.