Wer in energiesparende und umweltfreundliche Heiztechnik investiert, wird vom Staat mit einer großzügigen Förderung unterstützt.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, fördert den Umstieg auf Heizen mit Erneuerbaren Energien mit attraktiven Investitionszuschüssen mit bis zu 45% der Investitionskosten (Förderübersicht 2020).

In Neubauten werden:

  • Solaranlagen mit 30%
  • Wärmepumpen mit 35%
  • Biomasse-Anlagen mit 35%

der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

In bestehenden Gebäuden werden:

(in dem zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll)

  • Gas-Hybridheizungen bis zu 30%
  • EE-Hybridheizung bis zu 35%
  • „Renewable Ready" Gas-Brennwertheizungen bis zu 20%
  • Solarkollektoranlagen bis zu 30%
  • Biomasseanlagen bis zu 35%
  • Effiziente Wärmepumpenanlagen bis zu 35%
  • Austauschprämie für Ölheizungen mit zusätzlichen 10%

der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Wichtig ist die Antragstellung vor Vorhabenbeginn! (Hier gehts zum elektronischen Antragsformular BAFA). Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. 

Die Förderung erfolgt durch Zuschüssen ohne Rückzahlung. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen (z.B. durch die KfW) ist zum Teil möglich. Seit dem 01.01.2020 wurden die Förderungen im Rahmen des KfW-Programms Erneuerbare Energien angepasst und Öl-Heizanlagen von den Förderungspaketen ausgeschlossen. Aktuelle Informationen über Förderkredite der KfB finden Sie hier>>