Energieeffizienzlabel für Wärmeerzeuger und Warmwasserbereiter

Ab September 2015 wird die Kennzeichnung zur Pflicht.
Was Sie und Ihre Kunden jetzt wissen müssen.

Energieeffizienzlabel, bekannt von zum Beispiel Kühlschränken, Waschmaschinen und anderen energie- und wasserverbrauchenden Haushaltsgeräten, werden im nächsten Jahr auch für den Bereich Wärmeerzeugung und Wärmespeicherung eingeführt.

Ab dem 26. September 2015 müssen alle Hersteller von Raumheizgeräten, Kombiheizgeräten, Verbundanlagen aus Raumheizgeräten, Temperaturreglern und Solareinrichtungen, Warmwasserbereitern, Warmwasserspeichern und Verbundanlagen aus Warmwasserbereitern und Solareinrichtungen ihre Produkte mit dem Energieeffizienzlabel und/oder einem Datenblatt ausliefern. Desweiteren müssen in allen Werbeprospekten die Effizienzklasse des jeweiligen Gerätes angegeben werden. Auch Fachhandwerker und Planer, die diese Produkte an ihre Kunden offerieren, sind verpflichtet, in ihren Angeboten und ihrer Werbung die Energieeffizienzklasse anzugeben.
Heizgeräte, die für die Nutzung gasförmiger oder flüssiger Brennstoffe, die überwiegend aus Biomasse gewonnen wurden sowie Heizgeräte mit festen Brennstoffen sind davon ausgenommen, werden aber wohl in den nächsten Jahren folgen.

ErP-Richtlinie für europaweit einheitliche Kennzeichnung

Entsprechende Richtlinien und Verordnungen der EU bilden die Grundlage der Kennzeichnungspflicht. Ziel der ErP-Richtlinie ist es, europaweit einheitlich, besonders effiziente Produkte hervorzuheben und dem Endverbraucher mehr Transparenz über den zu erwartenden Energieverbrauch zu geben.

Produktlabel für einzelne Wärmeerzeuger oder Warmwasserbereiter spiegeln jedoch nicht die Effizienz der gesamten Anlage, die aus mehreren berechnungsrelevanten Komponenten besteht, wieder. Deshalb werden diese Produktlabel durch Paket- bzw. Verbundlabel ergänzt, die die gesamte Anlage energetisch ausweisen. Die Huch-Produkte bilden somit immer nur einen Teil des Paket- oder Verbundlabels.

Das bedeutet für uns, ab dem 26. September 2015 Warmwasserspeicher bis 500 Liter mit einem Produktlabel zu versehen und für diese, sowie darüber hinaus, für alle Speicher bis einschließlich 2.000 Liter Speichervolumen die Daten Warmhalteverlust und Speichervolumen öffentlich zur Verfügung zu stellen.

Verschärfung der ErP-Richtlinie ab 26. September 2017

Zum 26. September 2017 erfolgte der zweite Step der Ökodesign-Richtlinie. Diese besagt, dass Warmwasserspeicher eine Mindest-Energieeffizienzklasse von "C" aufweisen müssen. Die Skala auf den Produktlabeln für Warmwasserspeichern hat sich um eine Klasse nach oben erweitert (A+).

Welche Produkte müssen gelabelt werden?

Außnahmen sind:

  • Heizkessel oder Warmwasserbereiter die mit gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen, aus Biomasse gewonnen, oder mit festen Brennstoffen betrieben werden.
  • Heizgeräte mit Kraft-Wärme-Kopplung größer 50 kW
  • Heizgeräte und Warmwasserbereiter die in den Geltungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU des Parlament und des Rates fallen (Industrieemissionen)
  • Heizgeräte und Warmwasserbereiter die ausschließlich für die Zubereitung heißer Speisen und/oder Getränke bestimmt sind
  • Warmwasserspeicher größer 2.000 Liter
  • Sonderspeicher nach individuellem Kundenwunsch

Was sagt das ErP-Label aus?

Welche Huch Produkte sind betroffen?

Datenbereitstellung